Fall Schovenberg: Verstoß gegen die Menschenrechte?

Neuss. Seit Monaten berichtet Rheintoday über den verzweifelten Lehrer des Quirinus-Gymnasiums Neuss, der seit über einem Jahr  in einer geschlossenen Anstalt an der holländischen Grenzen weggesperrt wird. Unter Zwang wurde er auf der Straße in Neuss aufgegriffen und weggeschafft. Wie in einem üblen Krimi! Sein Fehler: Oberstudienrat a.D. Albert Schovenberg ist sparsam, hat gut gewirtschaftet. Über 100.000 Euro sind bisher von seinem Konto abgeflossen, der Lehrer weiß nicht, ob seine Eigentumswohngen noch in seinem Besitz sind. Die Sparkasse Neuss gibt ihm keinen Überblick über sein Vermögen, obwohl Sparkassen-Vorstand Marcus Longerich vom Neusser Komitee ein Schützenkamerad des treuen Gilde-Schützen (Zug Edelmänner) Schovenberg ist.

Freunde und Familie wussten Monate lang nicht, wohin er verbracht wurde. Niemand kümmerte sich um seine immer kranker werdenden Augen, Schovenberg drohte die Erblindung. Lesen Sie hier (KLICK)!

Schovenberg konnte -fast blind- keine Briefe des Betreuungsgerichtes lesen, verpasste Fristen, weil auch sein damaliger Anwalt zum Freundeskreis seiner Peiniger gehörte und von ihnen offenbar zu seinem Schaden installiert wurde.

Doch jetzt die Wendung! Eine neue Richterin, wie Schovenberg (langjähriger Chef des Reitervereins in Neuss und Mentor von Voltigier-Star Nadia Zülow) liebt sie Pferde, hat einen klaren Beschluss gefasst: Albert Schovenberg ist frei, kann wieder frische Luft atmen. Die Rheintoday-Redaktion brachte ihn sofort zum Flughafen Düsseldorf, wo er in eine Iberia-Maschine nach Madrid einstieg. Hier leben seine Verwandten. In einem Vorort der spanischen Hauptstadt hat er eine eigene kleine Wohnung im großen Haus seiner Großnichte Sonia Zaplana.

In Spanien informiert sich Albert Schovenberg auch über das Geschehen in Deutschland

„Wir sind so dankbar, dass Rechtsanwalt Adolf Pamatat und Koordinatorin Heidi Cakmak unseren Albert endlich die Freiheit geschenkt haben. Und euch natürlich auch von der Rheintoday-Redaktion“, meldet sich die Familie via Video-Call aus Madrid. Schovenberg hatte einen Brief an die Redaktion aus seiner Anstalt schmuggeln können, mit dem er flehentlich um Hilfe bat. „Was meine Gegner nicht gebrauchen können, ist Öffentlichkeit“, so der verzweifelte Mann.

Jetzt meldet er sich aus Spanien: „Mir geht es sehr gut. Wir gehen oft spazieren, genießen leckeres Essen. Endlich gibt es auch mal Gemüse und frisches Obst für mich“, freut sich Oberstudienrat a.D. Albert Schovenberg und dankt allen ehemaligen Schülern und Kollegen für die großartige mentale Unterstützung in dieser schwierigen Zeit. Eine Gruppe von Parteimitgliedern der CDU Neuss hatten ihn angeblich wegsperren lassen. Für die Hintergründe interessieren sich nun auch Strafverfolger.

Schovenberg ist traurig, dass die Sparkasse Neuss um Marcus Longerich seit Monaten sein Konto sperren lassen müssen. Er ist in Spanien mittellos, weil seine neue Betreuerin, auch ein CDU-Mitglied, ihn noch nicht für gesund hält und die Betreuung nicht beenden will und sein Konto sperrt. Will sie ihn zwingen, wieder in das Horror-Heim in Till Moyland zurückzukehren. Seine Zelle (Kosten rund 5000 Euro pro Monat) hat sie nämlich noch nicht gekündigt. „Was ist das für eine Sparkasse, der es völlig egal ist, was mit meinem Vermögen passiert. Wenn ich das erzähle, was mir da passiert ist, wird keiner mehr ein Konto dort eröffnen“, ist Schovenberg fassungslos.

„Meine Zwangs-Betreuerin hat mir versprochen, dass meine eigene Wohnung in der Neusser Innenstadt renoviert wurde und bezugsfertig ist. Leider hat sie gegen meinen Willen das Türschloss ausgetauscht. Ich komme also gar nicht mehr in meine Wohnung herein. Sie sagt, ich solle den Schlüssel in ihrer Kanzlei in Rheinberg abholen. Wie soll ich da hinkommen- von Spanien ohne Geld?“

 

Schovenbergs Freunde waren ihn davor, sich schutzlos in die Kanzlei der Anwältin zu begeben. Sie habe das Aufenthaltsbestimmungsrecht und mache keine Anstalten, Schovenberg die ihm zustehende Freiheit zu geben. Ein möglicher Hintergrund: Ein vermögender Klient wie Albert ist für die Betreuerin lukrativ, da sich ihre Vergütungen am Schovenberg-Vermögen orientieren, das auf 500.000 Euro geschätzt wird. „So eine Melkkuh will man ja nicht vom Haken lassen“, sagen Kenner der Berufs-Betreuungs-Szene.

 

Für Albert Schovenberg kämpft jetzt auch die Menschenrechtlerin Semira Sare von der TH Köln. „Herr Schovenberg war bis zu seinem Urlaub bei seiner Familie in Madrid in einer geschlossenen Abteilung des Newcare Home Moyland untergebracht. Seit dem 31. Januar befindet sich Herr Schovenberg im Urlaub bei seiner Familie in Madrid.

Adolf Pamatat und Heidi Cakmak von Rechtsanwaltskanzlei Pamatat in Dormagen sind für Albert Schovenberg Helden. „Ohne die beiden Kämpfer, die alle juristischen Hebel in Bewegung setzten, wäre ich niemals frei gekommen und letzendlich in Gefangenschaft gestorben“, stellt Albert Schovenberg nüchtern fest. Foto: Frank Möll

Der Urlaub wurde von seiner Betreuerin erst genehmigt, nachdem der Antrag am 28. Januar beim Amtsgericht Kleve eingegangen war. Bis zu diesem Zeitpunkt war Herr Schovenberg in der geschlossenen Abteilung des oben genannten Heimes untergebracht. Mein Mandant verfügt über keinerlei finanzielle Mittel in Spanien. Herrn Schovenberg wurde erst nach mehrmaliger Aufforderung am Tag seiner Abreise, ein Betrag in Höhe von 500 Euro ausgezahlt. Es liegt ein fachärztliches Gutachten vor, wonach aus gesundheitlichen Gründen keine Betreuung mehr erforderlich ist.“

 

„Das Gutachten vom 2. Januar durch den europaweit bekannten und renommierten Psychiater Dr. Imad Jazmati aus Kleve kommt zu dem Ergebnis, dass Herr Schovenberg gesund im Sinne des Betreuungsrechts ist und die Voraussetzungen für die Anordnung einer Betreuung nicht mehr gegeben sind.“

Rechtsanwältin Semira Sare stellt fest: „Mit Beschluss vom 29. Januar forderte das Amtsgericht Kleve daraufhin die Betreuungsstelle des Kreises Kleve auf, einen aktuellen Sozialbericht zu erstellen und zur Aufhebung der Betreuung Stellung zu nehmen. Seitdem ist nichts geschehen. Das Gericht ist trotz der aus fachärztlicher Sicht grundlosen Aushebelung fundamentaler Grund- und Menschenrechte des Herrn Schovenberg bis heute untätig geblieben. Die Einholung eines Sozialberichtes und einer Stellungnahme der Betreuungsstelle des Kreises Kleve führt zu einer unnötigen Verzögerung des Verfahrens. Nach § 1908d BGB ist die Betreuung aufzuheben, wenn die Voraussetzungen für ihre Anordnung weggefallen sind. Das vorliegende fachärztliche Gutachten bestätigt eindeutig, dass diese Voraussetzungen entfallen sind. Nach § 1871 Abs. 1 BGB ist die Betreuung aufzuheben, wenn die Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers weggefallen sind.

Die Voraussetzungen für die Bestellung einer Betreuung sind weggefallen, da sich der Gesundheitszustand der Betreuten nach dem fachärztlichen Gutachten vom 2. Januar insgesamt wesentlich gebessert hat.

Trotz der ausdrücklich getroffenen Feststellung des Facharztes, dass eine weitere geschlossene Unterbringung des Betreuten medizinisch nicht erforderlich sei, hat die jetzige Betreuerin des Betreuten bis zum Eingang des Antrages beim Amtsgericht Kleve nichts unternommen. Der Betreute war nach Aufhebung der Genehmigung der geschlossenen Unterbringung durch Beschluss des Amtsgerichts Kleve vom 03. Januar noch wochenlang geschlossen untergebracht.“

Nach eigener Aussage konnte Herr Schovenberg nur in Begleitung die geschlossene Anstalt verlassen. Oftmals musste er stundenlang auf den Schließdienst warten. Taschengeld bekam er nur sehr wenig und unregelmäßig.

Albert Schovenberg bat Rechtsanwältin Sare, die sich für Menschenrechte einsetzt,  in mehreren Telefonaten um Hilfe. Er hatte für den Monat Januar offenbar wegen Untätigkeit der Betreuerin kein Taschengeld erhalten.

„Erst nach Eingang des Antrages auf Aufhebung der Betreuung beim Amtsgericht genehmigte die Betreuerin dem Betreuten eine Urlaubsreise nach Spanien zu seiner Verwandtschaft.

Die Kosten für das Flugticket wurden von der Betreuerin nicht überwiesen, da die Verwandtschaft das Flugticket bezahlen sollte. Zudem hat Herr Oberstudienrat a.D. Albert Schovenberg seit Betreuerbestellung der CDU-Frau für Dezember und Januar nur ein Taschengeld von insgesamt 30 Euro erhalten. Herr Schovenberg musste wichtige Vitaminpräparate absetzen, da er sich diese nicht mehr leisten konnte. In zwölf Monaten seiner Isolationsunterbringung im Heim Till Moyland hat er  insgesamt nur rund zehn kurze Hofgänge genießen können. Seine Vitamin-D-Spiegel war wegen der mangelnden Sonnenbestrahlung drastisch und gefährlich abgesunken. Die ärztliche Betreuung war mangelhaft. Herr Schovenberg lag 14 Stunden lang unbemerkt im Koma. Nur weil an diesem Tag zufällig ein Besucher kam, der sofort den Notarzt alarmierte und Herr Schovenberg in die Intensivstation des Klever Krankenhauses verlegen ließ, konnte sein Leben in letzter Minute gerettet werden.

Herr Schovenberg will nicht mehr in diese für ihn lebensgefährliche Umgebung des Heimes Till Moyland zurückkehren.

Die Betreuerin hatte es viele Wochen vorgezogen, das heiminterne Taschengeld-Konto nicht aufzufüllen,  weshalb die Rechtsanwältin Sare am 05. Februar 2025 zusätzlich einen Antrag auf Aufhebung des Einwilligungsvorbehalts gestellt hat.

Das Amtsgericht hat bisher nur darauf verwiesen. Ansonsten ist das Gericht untätig geblieben.“

Rechtsanwältin Semira Sare: „Die Betreuerin hat mit dem Betreuten keinen Kontakt aufgenommen. Sie hat durch eine Mitarbeiterin mitteilen lassen, dass sie kein Aufenthaltsbestimmungsrecht mehr habe und die Wohnung des Betreuten in der Zwischenzeit, das heißt nach dem Antrag vom 28.1.12025 renoviert worden sei. Der Betreute könne die Schlüssel in ihrem Büro in Rheinberg abholen. Eine Übergabe an eine Vertrauensperson oder einen von Herrn Schovenberg bestimmten Rechtsanwalt wünscht die Betreuerin nicht.

Allerdings ist der Prozessbevollmächtigten eine Aufhebung der Anordnung des Aufenthaltsbestimmungsrechts nicht zugegangen.

Daher ist nicht nachvollziehbar, wie die Betreuerin eine derartiges behauptet.

Ihre Aufforderung, er möge sich den Wohnungsschlüssel in ihrer Kanzlei abholen, zeigt, dass sie seine Situation nicht kennt, denn sie übersieht, dass der Betreute ohne Geld handlungsunfähig und reiseunfähig ist.

Eine zusätzliche Sozialprognose der Betreuungsstelle ist nach Auffassung der Unterzeichnerin in diesem Fall nicht zwingend erforderlich, da das fachärztliche Gutachten bereits eine klare Aussage trifft. Sollte die Betreuungsstelle des Kreises Kleve den Betreuten anhören wollen, könnte ein Gespräch mit dem Betreuten auch nach Aufhebung der Betreuung nachgeholt werden. Die zuständige Richterin hat gemäß Vermerk vom 12. Dezember 2024 mit dem Betreuten gesprochen.

Es ist der ausdrückliche Wille des Herrn Schovenberg, nicht mehr im New Care Home zu wohnen.

Gründe für eine Unterbringung in diesem Heim gegen den ausdrücklichen Willen des Herrn Schovenberg sind nicht ersichtlich. Dies wird auch in dem Vermerk des Amtsgerichts vom 12. Dezember 2024 ausdrücklich festgestellt.

Trotz Wegfalls des Betreuungsgrundes wird der Heimplatz, dessen Kosten sich auf ungefähr 5.000 monatlich belaufen, von der Betreuerin nicht gekündigt. Daher besteht auch die Gefahr, dass das Vermögen von Herrn Schovenberg verschwendet wird. 

Darüber hinaus hat Schovenberg der Unterzeichnerin eine persönlich verfasste Erklärung zugeleitet, wonach er keine Betreuung mehr wünscht. Er möchte ausdrücklich sein Selbstbestimmungsrecht zurückerhalten.

Diesem ausdrücklichen Willen des Betreuten steht auch aus fachärztlicher Sicht nichts entgegen.

Der bekannte Psychiater Dr. Imad Jazmati beschreibt ihn als einen Mann ohne Orientierungs- oder Verhaltensstörungen. Er wirke insgesamt unauffällig, verhalte sich höflich, freundlich und seinen Mitbewohnern gegenüber hilfsbereit und zuvorkommend. Er befinde sich in einem guten Allgemein- und Ernährungszustand, zeige zudem keine Hinweise auf eine kardiopulmonale Insuffizienz und sei auch in seinen Bewegungsabläufen unauffällig.
Er habe auch nicht versucht, sich alkoholische Getränke zu beschaffen, was bei starker Abhängigkeit häufig der Fall sei. Laut Gutachten sei er einsichtig und bei vollem Bewusstsein, weshalb er nunmehr in der Lage sei, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Zudem konnte aus fachärztlicher Sicht weder eine Eigen- noch eine Fremdgefährdung festgestellt werden, weshalb auch der Aufenthalt des Herrn Schovenberg in der geschlossenen Abteilung des Heimes mit Beschluss des Amtsgerichts Kleve vom 3.2.2025 aufgehoben wurde. Die bei Herrn Schovenberg noch festgestellten Erkrankungen rechtfertigen eine weitere Unterbringung nicht.

Das fachärztliche Gutachten belegt damit nicht nur, dass sein Verbleib in der
geschlossenen Abteilung nach dem Beschluss des Amtsgerichts Kleve vom 3. Februar 2025 rechtswidrig ist, sondern auch dass die Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung der Betreuung entfallen sind. Zu Recht stellt er immer wieder die verzweifelte Frage, wann er endlich nach Hause gehen könne.
Es ist daher festzuhalten, dass es er eine Betreuung nicht mehr benötigt wird und die gesetzlichen Anforderungen für eine Betreuerbestellung weggefallen sind.
Die Betreuung dürfen nicht länger als notwendig aufrechterhalten werden (vgl.
Deinert/Welti/Luik/Brockmann-Beetz, Behindertenrecht, 2022. Rnr. 1-22).
Seite 4 / 6. Eine weitere unnötige Betreuung verletzt Herrn Schovenberg in seiner
Menschenwürde. Ein zentraler Grundsatz des Betreuungsrechts ist das Subsidiaritätsprinzip, das sich in § 1896 Abs. 2 BGB findet. Danach ist die Einrichtung einer Betreuung nur zulässig, wenn die Angelegenheiten des Betroffenen nicht durch andere Hilfen, wie z.B. Vorsorgevollmachten, besorgt werden können. Intention des Gesetzgebers ist es, unnötige Fremdbestimmung zu vermeiden.
Die Angelegenheiten von Herrn Schovenberg können auch durch Vorsorgevollmachten für einzelne Bereiche geregelt werden, er kann sich der Hilfe von Vertrauenspersonen, wie der Betreuerin des Antragstellers und seiner Nichte, bedienen. Seine Vertrauenspersonen würden sich an die zuständigen Sozialdienste wenden, um sich um seine Gesundheit zu kümmern. Sie könnten ihn auch bei der Aufnahme einer Behandlung in der Suchtrehabilitationsklinik Median in Dormagen unterstützen.

Albert Schovenberg befindet sich nun bei seinen Freunden und Verwandten in Madrid.

Sollte das Gericht zu der Auffassung gelangen, dass Herr Schovenberg weiterhin einen Betreuer benötigt, wird ein Betreuerwechsel beantragt. Die Voraussetzungen für eine Betreuerentlassung liegen vor, § 1868 BGB. Danach hat das Betreuungsgericht den Betreuer zu entlassen, wenn seine Eignung zur Besorgung der Angelegenheiten des Betreuten nicht mehr gewährleistet ist oder ein anderer wichtiger Grund vorliegt (§ 1868 BGB). Für die Entlassung der Betreuerin von Herrn Schovenberg liegen mehrere Gründe vor: Eine mangelnde Eignung des Betreuers ist dann anzunehmen, wenn der Betreuer seinen Pflichten nach § 1821 nicht nachkommt, insbesondere wenn er gegen seine Betreuerpflichten verstößt, wie etwa die Pflicht, die Wünsche des Betreuten nicht beachten (vgl. Brosey/Lesting/Loer/MarschnerBetreuungsR/Loer Rnr. 154-160)
Das Amtsgericht Kleve hat mit Beschluss vom 3.1.2025 die Aufhebung der
geschlossenen Unterbringung von Herrn Schovenberg angeordnet. Gleichwohl
Seite 5 / 6 befindet sich Herr Schovenberg weiterhin in der geschlossenen Abteilung der Einrichtung. Trotz mehrfacher Aufforderungen seiner Vertrauenspersonen, u.a. des Antragstellers, setzt die Betreuerin den Inhalt des Beschlusses nicht um. Er darf sich nicht frei bewegen und das Heim nicht ohne Begleitung verlassen. Dies stellt eine schwerwiegende Missachtung seines Willens dar und verletzt ihn in seinen Grundrechten (Art. 2 GG). Sie erfüllt zudem den Verbotstatbestand des Art. 3 EMRK, da niemand einer erniedrigenden und unmenschlichen Behandlung unterworfen werden darf. Eine erniedrigende Behandlung nimmt der EGMR immer dann an, wenn eine Person einer Situation ausgesetzt wird, die „Gefühle der Angst, der Beklemmung und der Unterlegenheit hervorruft und daher geeignet ist, sie zu demütigen und zu erniedrigen und dadurch ihren physischen und moralischen Widerstand zu brechen“ (vgl. etwa EGMR, Urteil vom 01.06.2020, Rn. 91 ff.).
Wie Herr Schovenberg der Unterzeichnerin mitteilte, fühle er sich eingesperrt,
ohnmächtig, frustriert und der Macht seiner Betreuerin ausgeliefert. Er versteht nicht, warum der Beschluss des Amtsgerichts Kleve nicht umgesetzt wird.
Dafür sind keinerlei Gründe ersichtlich und für Herrn Schovenberg absolut nicht
hinnehmbar. Dieser Aufenthalt widerspricht dem mehrfach geäußerten Willen von Herrn Schovenberg, den er auch der Unterzeichnerin gegenüber mehrfach geäußert hat. Vielmehr ist Herr Schovenberg sehr frustriert über seine Situation, dass er bereits seit dem 03.01.2025 die geschlossene Abteilung hätte verlassen können und sich dennoch dort aufhält.“

Erst durch massive Interventionen kam es jetzt zur Erlaubnis, eine Urlaubsreise nach Spanien antreten zu dürfen. Sein eigenes Konto und sein eigenes Geld kann Albert Schovenberg aber immer noch nicht nutzen und ist auf Almosen angewiesen.
„Seine Betreuerin hätte sofort seinen Auszug aus der geschlossenen Abteilung und dem Heim veranlassen müssen. Sie hätte sofort, spätestens aber nach einer Woche, seinen Auszug auch aus dieser Einrichtung veranlassen müssen. Da sie sich seit nunmehr fast vier Wochen nicht um die dringende und drängende Situation des Herrn Schovenberg gekümmert hat, ist sie als ungeeignet anzusehen. Herr Schovenberg wird nicht nur gegen seinen ausdrücklichen Willen, in der Anstalt, und zwar nach wie vor in der geschlossenen Abteilung, festgehalten, sondern Herrn Schovenberg hat kein Geld zur Deckung seiner täglichen Bedürfnisse.“
In diesem Jahr erhielt er von seiner Betreuerin lediglich ein „Taschengeld“ von 30 Euro. Die Missachtung seines Willens und seiner Autonomie ist für Herrn Schovenberg nicht mehr hinnehmbar, weshalb seine Betreuerin wegen Ungeeignetheit abzubestellen ist.
Ein weiterer wichtiger Grund liegt vor, wenn ein Betreuerwechsel dem Wunsch des Betroffenen entspricht oder in seinem Interesse liegt. Dieser Fall wäre dann
anzunehmen, wenn eine besser geeignete Person zur Verfügung steht (vgl.
Brosey/Lesting/Loer/MarschnerBetreuungsR/Loer Rnr. 154-160).
Es wird gebeten, Herrn Rechtsanwalt Adolf Robert Pamatat, der das Vertrauen von Herrn Schovenberg genießt, zu seinem Betreuer zu bestellen.
Wie bereits ausgeführt, hat seine derzeitige Betreuerin sich als ungeeignet erwiesen. Herr Rechtsanwalt Adolf Robert Pamatat würde die im psychiatrischen Gutachten empfohlenen Maßnahmen (Seit 8 und 9 des Gutachtens) umgehend in die Wege leiten.

Wie geht es nun weiter? „Ich habe Herrn Dr. Imad Jazmati als fairen und kompetenten Arzt kennen gelernt und hoffe nun, dass er als Gutachter feststellt, dass ich keine Zwangsbetreuung durch den Staat benötige“, so Schovenberg. Es liegt nun an dem Arzt aus Kleve, ob Schovenberg so leben kann, wie es sich jeder Mensch wünscht: Frei und ohne Zwang. Aber eines macht ihn dennoch sehr traurig. Schovenberg ist Lehrer der Kinder der Familie Sassenrath gewesen. Er hatte sich flehentlich an den neuen Bundestagsabgeordneten der CDU, Carl Philipp Sassenrath, gewandt. Dessen Reaktion: Keine…

Frank Möll

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